Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hausmeisterservice Schmidt für Verbraucher, Unternehmen, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und sonstige Auftraggeber.
Stand: August 2026
Mörchinger Straße 16a
14169 Berlin
Deutschland
Telefon: 0179 7877 625
E-Mail: info.schmidtberlin@gmail.com
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Hausmeisterservice Schmidt, Mörchinger Straße 16a, 14169 Berlin – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern über die Erbringung der jeweils vereinbarten Dienst- und Werkleistungen.
Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und sonstige juristische Personen oder Organisationen sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsgegenstand
Vertragspartner des Auftraggebers ist Hausmeisterservice Schmidt.
Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind ausschließlich die im Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung bezeichneten Leistungen.
Darstellungen von Leistungen auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
§ 3 Leistungsangebot
Je nach individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Gegenstand eines Auftrags sein:
- Hausmeisterservice und Hauswartleistungen
- Objektbetreuung
- regelmäßige Objektkontrollen
- Dokumentation von Auffälligkeiten und Mängeln
- Treppenhaus- und Gebäudereinigung
- Pflege von Garten- und Außenanlagen
- Winterdienst
- Kleinreparaturen
- Schadens- und Mängelmeldungen
- weitere ausdrücklich vereinbarte Arbeiten
Welche dieser Leistungen tatsächlich geschuldet werden, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot. Die Darstellung einer Leistung auf der Website begründet keinen Anspruch auf deren Durchführung.
Arbeiten, für die besondere gesetzliche Zulassungen, Qualifikationen oder Eintragungen erforderlich sind, werden nur ausgeführt, soweit die hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 4 Angebot und Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers über die Website, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich.
Soweit ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, stellt es eine Aufforderung zur Auftragserteilung dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer, durch eine entsprechende Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis und etwaigen individuellen Vereinbarungen.
§ 5 Preise, Zusatzleistungen und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern kann die Preisangabe als Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgen, sofern dies entsprechend ausgewiesen wird.
Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, können gesondert berechnet werden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über zusätzliche Kosten, soweit dies vor Ausführung möglich und erforderlich ist.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen nach Zugang entsprechend dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu begleichen.
Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Leistungsdurchführung und Termine
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs aus.
Leistungszeiten und Intervalle ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ein bestimmter Ausführungszeitpunkt ist nur verbindlich, wenn ein verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei laufender Objektbetreuung können einzelne Tätigkeiten innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums entsprechend den betrieblichen Abläufen ausgeführt werden, sofern keine konkrete Ausführungszeit vereinbart wurde.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu können insbesondere gehören:
- Zugang zu Grundstücken und Gebäuden
- erforderliche Schlüssel oder Zugangsmittel
- Informationen über besondere Gefahrenstellen
- Angaben zu technischen Einrichtungen
- notwendige Genehmigungen und Freigaben
- Informationen über bekannte Schäden oder Besonderheiten
Kann eine Leistung aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Hausmeisterservice, Objektbetreuung und Objektkontrollen
Umfang und Häufigkeit von Objektkontrollen richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Eine Objektkontrolle dient der Wahrnehmung äußerlich bzw. im Rahmen des vereinbarten Kontrollumfangs erkennbarer Auffälligkeiten.
Sie ersetzt keine technische Prüfung, Sachverständigenprüfung, gesetzlich vorgeschriebene Wartung oder Prüfung durch einen hierfür zugelassenen Fachbetrieb, sofern dies nicht ausdrücklich und zulässig vereinbart wurde.
Festgestellte Auffälligkeiten oder Schäden werden entsprechend der vereinbarten Kommunikations- und Dokumentationsform an den Auftraggeber gemeldet.
Eine Meldung stellt nicht automatisch die Beauftragung einer Reparatur dar.
§ 9 Reinigungsleistungen
Art, Umfang und Intervall der Reinigungsarbeiten ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.
Eine vollständige Beseitigung von Verschmutzungen kann insbesondere bei dauerhaften Verfärbungen, Materialschäden, Abnutzung oder Verschmutzungen, die mit den vereinbarten Reinigungsverfahren nicht beseitigt werden können, nicht geschuldet sein.
Besondere Reinigungsverfahren oder Sonderreinigungen müssen gesondert vereinbart werden.
§ 10 Garten- und Außenanlagenpflege
Die Garten- und Außenanlagenpflege erfolgt entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen und witterungsbedingten Bedingungen.
Der Zeitpunkt einzelner Pflegearbeiten kann von Vegetationsstand, Wetter und Bodenverhältnissen abhängig sein.
Nicht vereinbarte Leistungen, insbesondere umfangreiche Baumarbeiten, Fällungen oder sonstige Arbeiten mit besonderen rechtlichen Anforderungen, sind nicht Bestandteil der laufenden Pflege, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 11 Winterdienst
Winterdienstleistungen werden ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten räumlichen und zeitlichen Umfang ausgeführt.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle Flächen mitzuteilen, für die Winterdienst vereinbart werden soll, sowie auf besondere örtliche Gefahrenstellen und Anforderungen hinzuweisen.
Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sowie der tatsächlichen Wetter- und Straßenverhältnisse.
Bei außergewöhnlichen oder fortdauernden Wetterereignissen kann eine vollständig schnee- oder eisfreie Fläche nicht jederzeit gewährleistet werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers ändert gesetzliche Verantwortlichkeiten des Auftraggebers bzw. des jeweils Verkehrssicherungspflichtigen nur insoweit, wie dies rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
Der Auftraggeber bleibt für Pflichten verantwortlich, die gesetzlich nicht wirksam auf den Auftragnehmer übertragen werden können.
§ 12 Kleinreparaturen und Instandsetzungsarbeiten
Kleinreparaturen werden nur im vereinbarten Umfang und nur ausgeführt, soweit der Auftragnehmer zur Durchführung der jeweiligen Tätigkeit rechtlich berechtigt ist.
Stellt sich bei Beginn oder während einer Arbeit heraus, dass eine weitergehende Reparatur oder ein Fachbetrieb erforderlich ist, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
Die Beauftragung eines externen Fachbetriebs erfolgt nur im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung oder Bevollmächtigung.
§ 13 Zusätzliche Arbeiten und unvorhersehbarer Mehraufwand
Werden während der Durchführung Umstände festgestellt, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren und zusätzliche Leistungen erforderlich machen, wird der Auftraggeber hierüber informiert, soweit dies vor Durchführung der zusätzlichen Leistung möglich ist.
Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich nur nach entsprechender Beauftragung ausgeführt, soweit nicht ein sofortiges Tätigwerden zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich und rechtlich zulässig ist.
§ 14 Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern
Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eigene Mitarbeiter sowie geeignete Subunternehmer einsetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
Vertragspartner des Auftraggebers bleibt bei einer vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung grundsätzlich der Auftragnehmer.
§ 15 Mängel und gesetzliche Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen, damit der Auftragnehmer den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann.
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften ein Recht zur Nacherfüllung besteht, ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§ 16 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 17 Laufende Objektbetreuungs- und Dauerschuldverhältnisse
Laufzeit und Kündigungsfrist laufender Betreuungsverträge richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Ist keine feste Laufzeit vereinbart, gelten die im jeweiligen Vertrag festgelegten Kündigungsbedingungen beziehungsweise die gesetzlichen Regelungen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Kann eine Leistung aufgrund eines Umstands, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Hierzu können insbesondere außergewöhnliche Witterungsereignisse, behördliche Maßnahmen, nicht vorhersehbare Sperrungen oder vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers gehören.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§ 19 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung befinden sich in der Datenschutzerklärung dieser Website.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Mörchinger Straße 16a
14169 Berlin
Deutschland
E-Mail: info.schmidtberlin@gmail.com
Telefon: 0179 7877 625
Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich gegebenenfalls anfallender Lieferkosten im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, der Sie zur Zahlung eines Preises verpflichtet, kann das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Hierfür ist insbesondere erforderlich, dass Sie vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten zusätzliche gesetzliche Formanforderungen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie beispielsweise folgende Erklärung verwenden:
Hausmeisterservice Schmidt
Mörchinger Straße 16a
14169 Berlin
Deutschland
E-Mail: info.schmidtberlin@gmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_________________________________________
Bestellt / Vertrag geschlossen am:
_________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Datum:
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
_________________________________________